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Unsere Empfehlungen für Auszubildende, Beamtenanwärter/innen, Referendare/innen und Lehramtsanwärter/innen:
#__Exklusives Bezügekonto bei der Beamtenbank (BBBank) für den öffentlichen Dienst mit einmaligen Mehrwerten
#__Vorsorge und Schutz durch die Debeka bei Gesundheit und im Alter, z.B. besonders günstige Beihilfetarife






Ausbildung zur Beamtin und zum Beamten im gehobenen nichttechnischen Dienst
Hier eine Übersicht über die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten für den gehobenen nichttechnischen Dienst.

Beamtinnen, Beamte und Angestellte des gehobenen nichttechnischen Dienstes werden überwiegend für die Aufgabenwahrnehmung bei Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltungen aber auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen benötigt.

Die dreijährige Ausbildung (der so genannte Vorbereitungsdienst) besteht aus einem Studium an speziellen Fachhochschulen des Bundes oder der Länder und aus berufspraktischen Zeiten in den jeweiligen Ausbildungsbehörden.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie meist bereits Beamtin oder Beamter - allerdings "auf Widerruf".

Die Tendenz, Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst nicht mehr in einem Beamtenverhältnis, sondern in einem Angestelltenverhältnis auszubilden und einzustellen, nimmt allerdings zu.

Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Studium erwerben Sie z.B. den Abschluss

* Diplom-Verwaltungswirt(in),
* Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst


Bei den Fachhochschulen des Bundes- und der Länder ist eine Umstellung der Diplom-Studiengänge auf die neuen Bachelor-Abschlüsse z. T. umgesetzt.

Die Einstellungsvoraussetzungen für den gehobenen Dienst sind gesetzlich geregelt (konkrete Informationen dazu finden sie in der berufskundlichen Datenbank

* BERUFENET unter www.arbeitsagentur.de

oder in dem Internetangebot von

* "Studien- und Berufswahl" unter www.studienwahl.de

und natürlich auch auf den Informationsseiten der jeweilige Verwaltung).

Für die schulische Vorbildung gilt meist, dass Sie über das Abitur oder über die volle Fachhochschulreife (schulischer und fachpraktischer Teil) verfügen müssen.

Welche Voraussetzungen für eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis erfüllt werden müssen, sind unter dem Stichwort "Beamtenlaufbahnen" dargestellt.


Berufsausbildung im öffentlichen Dienst
Die Ausbildungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst sind so vielseitig und unterschiedlich, wie die Aufgaben, die von Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden auszuführen sind.

Das bedeutet, es gibt nicht nur eine bestimmte, sondern eine Vielzahl sehr verschiedener Ausbildungen.

Dazu zählen:
- Ausbildungen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B.:
--- Fachangestellte/r für Bäderbetrieb
--- Kartograph/in
--- oder Vermessungstechniker/in
-Ausbildungen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes wie z.B.:
--- Fachangestellte/r für Arbeitsförderung
--- Verwaltungsfachangestellte/r
--- Straßenwärter/in
--- oder Wasserbauer/in
- Ausbildungen in einem Beamtenverhältnis des mittleren nichttechnischen Dienstes, wie z.B.:
--- Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin
--- oder Beamter/Beamtin - in der Steuerverwaltung (mittlerer Dienst)
- Ausbildungen in einem Beamtenverhältnis des gehobenen nichttechnischen Dienstes, wie z.B.
--- Diplom-Verwaltungswirt/in
--- oder Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst







Empfehlungen für Beamtenanwärter, Referendare und Lehramtsanwärter:
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