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Beamte und Laufbahnrecht
Beamtenlaufbahnen

Viele Aufgaben im Öffentlichen Dienst werden von Beamtinnen und Beamten ausgeführt. Es gibt die einfache, mittlere, gehobene und die höhere Beamtenlaufbahn und zwar entweder im nichttechnischen oder im technischen Dienst.

Nachwuchskräfte sind zunächst Beamte auf Widerruf, die einen sogenannten Vorbereitungsdienst absolvieren. Dieser Dienst kann in Verwaltungen und Behörden erfolgen (z.B. Ausbildungen im mittleren Dienst); es kann sich aber auch um ein Fachhochschulstudium mit berufspraktischen Anteilen handeln (z.B. Ausbildungen im gehobenen Dienst).

Für Schulabgänger mit den entsprechenden schulischen Voraussetzungen, die einen direkten Zugang suchen, bietet sich eine Beamtenlaufbahn im mittleren oder gehobenen nichttechnischen Dienst an, denn der jeweils entsprechende technische Dienst setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium (in einer technischen Fachrichtung) voraus.

Die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst einer Behörde dauert meist drei Jahre. Sie besteht aus fachwissenschaftlichen Studien an einer Fachhochschule und aus Praxisphasen (etwa jeweils zur Hälfte). Der Vorbereitungsdienst im mittleren nichttechnischen Dienst dauert in der Regel zwei Jahre.

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der jeweiligen Laufbahnprüfung ab. Auch bei bestandener Laufbahnprüfung erfolgt die anschließende Ernennung auf Probe nicht automatisch, sondern ist abhängig von den jeweiligen internen Voraussetzungen. Diese Probezeit ist - je nach Laufbahn - unterschiedlich lang, sie darf fünf Jahre nicht überschreiten. Wenn das 27. Lebensjahr erreicht ist, erfolgt die Anstellung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Es gibt jedoch auch Verwaltungsfachangestellte mit entsprechenden Aufgaben und gleicher Ausbildung.

Einstellungsvoraussetzungen für die Beamtenlaufbahnen

Generelle Voraussetzungen
- die deutsche Staatsangehörigkeit,
- die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten,
- die persönliche und fachliche Eignung für die angestrebte Laufbahn,
- Mindestalter (je nach Laufbahn unterschiedlich).

Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind für den Zugang zum Beamtenverhältnis deutschen Bewerbern grundsätzlich gleichgestellt.

Höherer Dienst
Vorausgesetzt wird das Studium an einer Universität oder einer Hochschule mit vergleichbarer Aufgabenstellung, das mit einer Staatsprüfung oder, soweit üblich, mit einer Hochschulprüfung abschließt.
Fachhochschulstudiengänge oder Kurzstudiengänge an Gesamthochschulen reichen als Zugangsvoraussetzung nicht aus.

Gehobener nichttechnischer Dienst
Schulbildung, die zu einem Hochschulstudium berechtigt:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife oder
- ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.

Die Ausbildung erfolgt an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung.

Gehobener technischer Dienst
Abschluss eines technischen Studienganges an einer Fachhochschule. Auf den Vorbereitungsdienst werden Zeiten einer praktischen studienbezogenen Tätigkeit zum Teil angerechnet.

Mittlerer nichttechnischer Dienst
Mindestens:
- Mittlerer Bildungsabschluss oder
- erfolgreicher Besuch der Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
- eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (Dienstanfängerjahr) oder
- ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.

Mittlerer technischer Dienst
Mindestens Mittlerer Abschluss oder vergleichbarer Bildungsabschluss. Außerdem sind fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen:
z.B. Facharbeiter oder Gesellenprüfung und mindestens einjährige praktische Tätigkeit.

Einfacher Dienst
Erfolgreicher Abschluss der Hauptschule.







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