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Unsere Empfehlungen für Auszubildende, Beamtenanwärter/innen, Referendare/innen und Lehramtsanwärter/innen:
#__Exklusives Bezügekonto bei der Beamtenbank (BBBank) für den öffentlichen Dienst mit einmaligen Mehrwerten
#__Vorsorge und Schutz durch die Debeka bei Gesundheit und im Alter, z.B. besonders günstige Beihilfetarife






BerufsStart im öffentlichen Dienst: Krankenversicherung...
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Private Krankenversicherung (PKV).

Die wesentlichen Unterscheidungen zwischen der GKV und PKV:
- bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz auf Basis weitgehend staatlich festgelegter Leistungen kalkuliert,
- der Leistungsumfang ist lt. SGB V auf "wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen" beschränkt nicht risiko-, sondern einkommensabhängig,
- beinhaltet eine Umverteilungskomponente, die die Bezieher mittlerer Einkommen zugunsten von Geringverdienern oder beitragsfrei Versicherter (z.B. Familienmitglieder) belastet,
- umlagefinanziert (d.h. es werden keine (Alters-) Rückstellungen für die höheren Kosten älterer Versicherter gebildet), nicht demographiegesichert (d.h. die Alterung der Bevölkerung führt zu tendenziell immer höheren Beitragssätzen).

In der Privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsprämie
- kalkuliert auf Basis individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung vereinbarter Leistungen, risikobezogen und einkommensunabhängig,
- rücklagebildend (d. h. vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe werden durch eine Rücklagenbildung gemindert),
- demographiefest, da die Prämien jeweils für die versicherte Tarifgruppe berechnet werden und nur für diese risikogerechte Beiträge erhoben werden und Zahlungen erfolgen. Die Altersentwicklung wird sich auch in diesen Tarifgruppen in der Risikokalkulation niederschlagen und daher ebenso zu höheren Beiträgen führen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings nicht für alle im selben Maße,
- tarifgruppenbezogen kalkuliert und damit vergreisungsgefährdet (d. h. sie beinhaltet nur einen Risikoausgleich innerhalb einer Tarifgruppe, aber keine Umverteilung mit weiteren Versichertengruppen im gleichen Versicherungsunternehmen).

TIPP

Auszubildende in der GKV, Beamtenanwärter in der PKV


Auszubildende im öffentlichen Dienst sind verpflichtet, sich in einer GKV zu versichern. Es besteht ein Recht auf Wahlfreiheit, d.h. die Auszubildenden können sich eine Krankenkasse frei auswählen. Da es sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen erhebliche Unterschiede gibt, ist es ratsam, sich vorher umfassend zu informieren. Unter www.selbsthilfeeinrichtungen.de finden Sie einige Link-TIPPS.

Für Beamtenanwärter gelten andere Regelungen. Sie erhalten vom Dienstherrn eine Krankenfürsorgeleistung und sind beihilfeberechtigt. Deshalb übernimmt der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz der anfallenden Krankheitskosten. Beamtenanwärter müssen sich lediglich für den Teil absichern, den die Beihilfe nicht abdeckt. Mit diesen Besonderheiten bei Beamten und Beamtenanwärtern sind die sogenannten Selbsthilfeeinrichtungen bestens vertraut. Sie kennen sich gerade bei der Beihilfe besonders gut aus und bieten leistungsfähige Produkte zu günstigen Tarifen. Mehr Informationen unter www.debeka.de.


Beide Versicherungsarten - GKV und PKV - verhalten sich gleich bzgl. Kostensteigerungen in der medizinischen Versorgung und der zunehmenden Langlebigkeit der Bevölkerung. Etwa 87,5 Prozent der Krankenversicherten sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, 12,5 Prozent sind privat krankenversichert.

Auszug aus dem Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst", den der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) in Kooperation mit der Debeka herausgeben hat.