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:) Zur Ausbildung

Unsere Empfehlungen für Auszubildende, Beamtenanwärter/innen, Referendare/innen und Lehramtsanwärter/innen:
#__Exklusives Bezügekonto bei der Beamtenbank (BBBank) für den öffentlichen Dienst mit einmaligen Mehrwerten
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Allgemeine Verwaltung
Allgemeine innere Verwaltung

:) Profil
#__ In der Allgemeinen inneren Verwaltung werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je nach Ausbildung und Qualifikation in den verschiedenen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Der öffentliche Dienst bietet hier vielfältige und unterschiedliche Tätigkeitsbereiche an.

Nachstehend haben wir Ihnen drei Laufbahnen in der allgemeinen inneren Verwaltung näher erläutert:

Mittlerer Dienst
Zur Bewältigung verschiedener Fachaufgaben beschäftigen die Behörden Bürosachbearbeiterinnen und Bürosachbearbeiter.

Für eine Einstellung im mittleren Dienst ist in der Regel Voraussetzung, dass Sie eine abgeschlossene Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten des mittleren Dienstes oder zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder zur / zum Fachangestellten für Bürokommunikation vorweisen können.

In einigen Ausnahmefällen werden auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht, die besondere Anforderungen erfüllen, die Sie mit einer anderen Ausbildung erworben haben. Achten Sie hierfür auf die in diesem Portal eingestellten Stellenausschreibungen.

In der allgemeinen inneren Verwaltung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes in nahezu allen Fachaufgaben der Bundesbehörden tätig. Sie bereiten Entscheidungen der Sachbearbeiter vor und unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.


Gehobener Dienst
Für die verschiedenen Fachbereiche in den Bundesbehörden werden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beschäftigt.

Voraussetzung für eine Einstellung im gehobenen Dienst ist in der Regel, dass Sie eine Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten des gehobenen Dienstes oder den Angestelltenlehrgang II bzw. die Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt erfolgreich abgeschlossen haben.

Auch hier werden in Einzelfällen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen, die Sie über eine andere als o.g. Ausbildung erwerben, gesucht. In der Regel ist hier ein Fachhochschulabschluss gefordert. In den Stellenausschreibungen werden Sie hierzu einen Hinweis finden.

In der allgemeinen inneren Verwaltung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes überwiegend mit der Sachbearbeitung bei der Durchführung von Fachaufgaben betraut. Sie bewältigen dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben.


Höherer Dienst
Zur Leitung der unterschiedlichen Fachbereiche in den Behörden werden Referentinnen und Referenten oder Referatsleiterinnen und Referatsleiter beschäftigt.

Für die Laufbahn des höheren Dienstes ist Voraussetzung, dass Sie ein erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium vorweisen. Für die allgemeine innere Verwaltung werden in der Regel Volljuristinnen und Volljuristen eingestellt.

In einigen Ausnahmen werden auch Verwaltungswissenschaftlerinnen und Verwaltungswissenschaftler sowie Politikwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftler oder Diplom-Kaufleute eingestellt. Bei einigen Ausschreibungen kann hierzu das zweite Staatsexamen gefordert sein.

Um das zweite Staatsexamen zu erhalten ist es erforderlich ein zweijähriges Verwaltungsreferendariat zu durchlaufen. Dieses schließt mit der zweiten Staatsprüfung ab.

Informationen zum Verwaltungsreferendariat erhalten Sie über die jeweils zuständigen Ministerien der einzelnen Bundesländer.

In Einzelfällen werden auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen eingestellt, die Sie über ein anderes als o.g. Universitätsstudium erworben haben.

In der allgemeinen inneren Verwaltung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes in der Regel mit Führungsaufgaben betraut. Sie leiten hierbei, je nach Struktur der Behörde kleine oder große Teams.


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