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Unsere Empfehlungen für Auszubildende, Beamtenanwärter/innen, Referendare/innen und Lehramtsanwärter/innen:
#__Exklusives Bezügekonto bei der Beamtenbank (BBBank) für den öffentlichen Dienst mit einmaligen Mehrwerten
#__Vorsorge und Schutz durch die Debeka bei Gesundheit und im Alter, z.B. besonders günstige Beihilfetarife






Z: Der Ausbildungsvertrag ist da!

Herzlichen Glückwunsch!
Sie haben es geschafft und sollten nun den Ausbildungsvertrag schnell an das Unternehmen zurückschicken. Teilen Sie auch den Betrieben, bei denen Sie sich außerdem beworben haben, mit, dass Sie nun einen Ausbildungsplatz haben. Andere Mitbewerber/innen werden Ihnen dankbar sein.

Was muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein?

Der Ausbildungsvertrag regelt Rechte und Pflichten eines Auszubildenden:

- Ablauf und Dauer der Ausbildungszeit
- Ausbildungsmaßnahmen
- Dauer der täglichen Ausbildungszeit
- Die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Erholungsurlaubs
- Voraussetzungen zur Kündigung des Berufsausbildungsvertrages

An was man sonst noch denken muss:

Gesundheitsattest:
Manche Berufe erfordern ein ärztliches Attest über Ihren Gesundheitszustand.
Mehr dazu erfahren Sie vom Betriebsarzt oder Hausarzt.

Lohnsteuerkarte:
Die Lohnsteuerkarte gibt es bei der Stadtverwaltung. Personalausweis mitnehmen.

Versicherungsnachweisheft:
Rentenversicherung)Dieses Heft, das für die Rentenversicherung sehr wichtig ist, wird mit der Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber beantragt. Die Rentenanstalt schickt Ihnen das
Versicherungsnachweisheft, das Sie dann an den Arbeitgeber weiterleiten.

Krankenversicherung:
Jetzt sind Sie verpflichtet, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Wer in einem Angestelltenberuf ausgebildet wird, kann seine Krankenkasse selbst auswählen.
Vergleichen lohnt sich! Auszubildende in einem Arbeiterberuf werden vom
Arbeitgeber zur Pflichtkrankenversicherung angemeldet.

Arbeitslosenversicherung:
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wird automatisch mit Ihrem Eintritt ins Berufsleben durch den Arbeitgeber abgeschlossen.

Unfallversicherung:
Die gesetzliche Versicherung schützt Sie bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin und auf dem Rückweg. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber.

Die Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und
Unfallversicherung werden durch den Arbeitgeber vom Ausbildungsentgelt einbehalten und an den Versicherungsträger abgeführt.

Gehaltskonto:
Falls Sie noch kein Girokonto besitzen, eröffnen Sie eines bei einer Bank, Sparkasse oder bei der Post. Die Ausbildungsvergütung wird monatlich auf dieses Konto überwiesen.
Gebühren vergleichen lohnt sich!

Berufsausbildungsbeihilfe:
Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie diese Beihilfe vom Arbeitsamt.
Nachfragen kostet nichts.



(pdf zum downloaden)